Seit der Einführung der Meldepflicht im Mai 2006 gingen in Graubünden im Jahr 2006 insgesamt 100 Meldungen über Vorfälle mit Hunden ein.
Diese unterteilen sich in 69 Hundebisse bei Menschen, 30 Bissverletzungen bei anderen Hunden sowie in einen Vorfall mit anderen Tieren. Im Januar und Februar 2007 waren es 33 Meldungen über Hundebissverletzungen bei Mensch und Tier. Dies geht aus dem Schlussbericht der kantonalen Arbeitsgruppe “Umgang mit Hunden” hervor, den die Regierung zur Kenntnis genommen hat.
Auf den 2. Mai 2006 ist die eidgenössische Tierschutzverordnung unter anderem mit zwei Bestimmungen ergänzt worden, welche vorschreiben, dass gewisse Vorfälle mit Hunden bei den zuständigen kantonalen Stellen zu melden sind. In Graubünden ist dies das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit. Die Stelle hat in der Folge den Sachverhalt abzuklären und die notwendigen Massnahmen anzuordnen. Die eingehenden Meldungen werden an sachverständige Personen weitergeleitet. Diese nehmen eine Triage vor und teilen die Bissverletzungen in Bagatellfälle, Problem- beziehungsweise Wiederholungsfälle sowie schwerwiegende Fälle ein. Bei den mittleren Fällen reichen grundsätzlich Verwarnungen aus, während in den schweren Fällen weitere Massnahmen zu verfügen sind.
In Graubünden erwiesen sich vier der gemeldeten Vorfälle als schwerwiegend mit der Folge, dass Massnahmen wie das Durchführen von Wesenstests bei verschiedenen Hunden und die Anordnung von Leinenzwang zu ergreifen waren. Ein Tierhalter liess seinen Hund nach dem Ergebnis des Wesenstestes einschläfern.
Aufgrund der erworbenen Erkenntnisse in den ersten zehn Monaten seit der Einführung der Meldepflicht können schwere Unfälle nie ausgeschlossen werden, heisst es im Bericht. Dies können Vorfälle mit Kindern sein oder solche im Zusammenhang mit Herdenschutzhunden, welche gemäss ihrer Funktion den natürlichen Auftrag haben, fremde Eindringlinge wie Personen oder andere Tiere von ihren Herden fernzuhalten. Daher soll der Prävention von Vorfällen mit Hunden grosse Bedeutung beigemessen werden.
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