WEF: Demonstration in Davos während WEF bewilligt

WEF Weltwirtschaftsforum DavosFür den Zeitraum während des Weltwirtschaftsforums 2008 (WEF) ging bei der Gemeindebehörde bisher lediglich 1 Gesuch für eine öffentliche Aktion ein. Der Kleine Landrat bewilligte eine Demonstration, welche am kommenden Samstag vom Bahnhof Davos Dorf über die Talstrasse zum Bahnhof Davos Platz führt.

In diesem Jahr ging lediglich ein Gesuch für eine Aktion während des Annual Meetings des Weltwirtschaftsforums (WEF) ein. Es handelt sich um ein Gesuch für eine Demonstration – Kundgebung und Marsch -, welche auf der Talstrasse zwischen den beiden Ortsteilen Davos Dorf und Davos Platz stattfinden soll.

Der Kleine Landrat stimmt dem eingegangenen Gesuch mit Auflagen zu. Wie in früheren Jahren soll es auch in diesem Jahr möglich sein, während des WEF öffentliche Aktionen im Zentrum von Davos durchführen zu können. Die Demonstration kann am kommenden Samstagnachmittag auf der ansonsten stark frequentierten Talstrasse stattfinden, jedoch wurde die von den Gesuchstellern schriftlich beantragte Route durch den Kleinen Landrat leicht abgeändert.

Die bewilligte Route des Demonstrationszuges führt vom Bahnhof Davos Dorf über die Talstrasse nach Davos Platz bis zum Bahnhofplatz in Davos Platz, wo die Schlusskundgebung stattfindet. Die Weiterführung der Demonstration bis zum Postplatz wurde vom Kleinen Landrat nicht bewilligt, weil der Postplatz direkt an die Promenade und sicherheitssensitive Gebäude angrenzt. Die Promenade als einzige durchgehend freie Achse während der Demonstration muss wegen ihrer Funktion als Sicherheits- und Rettungsachse jederzeit für Sanität, Polizei und Feuerwehr auch für Einsätze ausserhalb WEF und Demonstration nutzbar sein.

Der Demonstrationszug kann somit - gemäss erteilter Bewilligung - in Sichtweite und in 150-Meter-Distanz am Kongresszentrum vorbeiziehen sowie an zwei Zwischenhalten zwecks Kundgebung viertelstündliche Stopps einlegen. Schlusskundgebung und Auflösung der Demonstration sind beim Bahnhof Davos Platz vorgesehen. Die erteilte Bewilligung wurde vorgängig mit den Gesuchstellern besprochen und mit diversen Auflagen versehen.

Auskunftsperson für weitere Informationen
Hans Peter Michel, Landammann, Telefon 081 414 32 20

Weitere Informationen zum WEF

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