Graubünden: Ursprungsbezeichnung von Wein neu geregelt

In Graubünden wird die kontrollierte Ursprungsbezeichnung von Wein (AOC) neu geregelt. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Teilrevision der kantonalen Weinverordnung genehmigt und auf den 1. März 2008 in Kraft gesetzt.

Nötig sind die Anpassungen, weil der Bund die Kennzeichnung der Weine in den Kantonen vereinheitlicht und die Rahmenbedingungen für den Schutz der kontrollierten Ursprungsbezeichnung geändert hat. Damit die Verwendung dieser Ursprungsbezeichnungen im Kanton Graubünden auch weiterhin möglich ist, müssen die kantonalen Bestimmungen an das eidgenössische Recht angepasst werden.

Besondere Bestimmungen gelten dabei für das Misox. Da die Trauben aus diesem Gebiet zum grössten Teil im Kanton Tessin gekeltert werden, werden die Bestimmungen für das Misox an das Tessiner Recht angepasst. Die neuen Bestimmungen gelten erstmals für den Wein-Jahrgang 2008. Wein erzeugende Betriebe, welche die kontrollierte Ursprungsbezeichnung verwenden wollen, müssen sich bis zum 31. März bei der Fachstelle anmelden.

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