Revidiertes Datenschutzgesetz in Kraft gesetzt

Die Bündner Regierung hat die Teilrevision des kantonalen Datenschutzgesetzes auf den 1. Oktober 2008 in Kraft gesetzt. Der Grosse Rat hatte der Teilrevision am 31. August 2006 im Rahmen der Optimierung der kantonalen Gerichtsorganisation zugestimmt. Dagegen wurde kein Referendum ergriffen.

Die Teilrevision des Datenschutzgesetzes beschränkt sich auf die zwingend nötigen Anpassungen an die Abkommen von Schengen/Dublin. Diese verlangen unter anderem, dass die gesetzliche Regelung für alle Datenbearbeitungen durch kantonale und kommunale Organe zu gelten hat. Zudem muss die von einer Bearbeitung ihrer Daten betroffene Person bei einer dadurch erfolgten Verletzung ihrer Rechte mit einem Rechtsmittel an eine gerichtliche Instanz gelangen können. Neu steht auch der Aufsichtsbehörde ein Beschwerderecht zu.

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