Wasserbaugesetz tritt auf den 1. Januar 2009 in Kraft

Die Bündner Regierung hat das neue Gesetz über den Wasserbau im Kanton Graubünden (KWBG) auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Damit erhält der Wasserbau im Kanton Graubünden eine neue zeitgemässe gesetzliche Grundlage.

Der Grosse Rat hatte dem Erlass des Gesetzes in der Augustsession zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 3. Dezember 2008 unbenutzt abgelaufen. Das neue kantonale Wasserbaugesetz konzentriert sich auf die Regelung von baulichen Schutzmassnahmen gegen die schädlichen Auswirkungen des Wassers durch Überschwemmungen oder Murgänge auf Menschen und Sachwerte. Unangetastet bleibt der Grundsatz, wonach die Gemeinden für den Wasserbau zuständig sind. Der Kanton übernimmt aber unterstützende, koordinierende und aufsichtsrechtliche Aufgaben bei der Projektierung, Genehmigung und Subventionierung von Wasserbauprojekten. Ausserdem wird ein modernes Projektgenehmigungsverfahren eingeführt.

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