Regierungsrats- und Kreiswahlen 2010

Die Regierungsrats- und Kreiswahlen für die kommende Amtsperiode finden am Sonntag, 13. Juni 2010, statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird auf den Sonntag, 4. Juli 2010, angesetzt. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen.

Die Erneuerungswahlen für die Regierung gelten für die Amtsdauer vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2014. Die Kreiswahlen (Grossratswahlen und Wahl Kreispräsidentin beziehungsweise Kreispräsident sowie Stellvertreterin beziehungsweise Stellvertreter) gelten für die Amtsdauer vom 1. August 2010 bis 31. Juli 2014. Die Vorbereitung und Durchführung der Erneuerungswahlen in die Regierung obliegt der Standeskanzlei, diejenige der Kreiswahlen den Kreisen.

Die Wahltermine sind gesetzlich geregelt. Gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden finden die Regierungsrats- und Kreiswahlen gleichzeitig in der Regel im Mai oder Juni statt.

In Zusammenhang mit der kürzlich lancierten Volksinitiative „Für gerechtere Wahlen in den Grossen Rat“ (Proporzinitiative) haben die Initianten die Erwartung geäussert, dass die nächsten Grossratswahlen im Jahre 2010 im Falle eines positiven Volksentscheides zur Initiative bereits nach dem neuen Verfahren durchgeführt werden könnten. Angesichts des gesetzlich geregelten Verfahrens, das die Initiative zu durchlaufen hat, erweist sich diese Erwartung jedoch als nicht berechtigt. In der Praxis der letzten Jahre betrug die durchschnittliche Dauer des Initiativverfahrens von der Einreichung bis zur Volksabstimmung etwa 18 Monate. Selbst wenn es im vorliegenden Fall gelingen würde, die Verfahrensdauer wesentlich kürzer als üblich zu halten, kommen weitere Umstände dazu, welche den Einsatz des neuen Wahlverfahrens bereits für die nächsten Grossratswahlen ausschliessen. Dazu gehören die notwendige Anschlussgesetzgebung und die praktische Umsetzung des neuen Wahlsystems.

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