JCVP sagt zweimal JA und zweimal NEIN

pt – An der Generalversammlung vom 17. April 2009 hat die Junge CVP Graubünden die Parolen zu den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsvorlagen gefasst. Bei den eidgenössischen Vorlagen sagt die Partei JA zur Komplementärmedizin und zum Biometrischen Pass und bei den kantonalen Vorlagen NEIN zur Ethikinitiative und zur Teilrevision der Kantonsverfassung.

Am 17. Mai stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Verankerung der Komplementärmedizin in der Verfassung und über die Einführung des biometrischen Passes ab. Bei der Komplementärmedizin spricht sich die Junge CVP klar für ein JA aus. Einzelne Bereiche der Komplementärmedizin waren bis im Jahr 2005 bereits probeweise in der Grundversorgung. Heute ist die Komplementärmedizin nur über die Zusatzversicherung abgedeckt. Durch die Einführung der Komplementärmedizin in der Grundversorgung wird die Kontrolle der Ärztinnen und Ärzte besser gewährleistet und anerkannte Ausbildungen in diesem Bereich werden möglich. „Durch die Annahme dieses Verfassungsartikels wird also die Qualität im Gesundheitsbereich verbessert“, hält Christina von Blumenthal, Vizepräsidentin der JCVP Graubünden, fest.

Weiter wird über die Einführung der biometrischen Pässe in der Schweiz abgestimmt. Auch zu dieser Vorlage hat die Junge CVP Graubünden nach einige Diskussionen die JA-Parole gefasst. Die Schweiz hat sich mit der Unterzeichnung des Schengen-Abkommens, das seit Dezember 2008 in Kraft ist, dazu verpflichtet ebenfalls den biometrischen Pass einzuführen. Dazu führen die USA die Visa-Pflicht ein, was bedeutet, dass Schweizerinnen und Schweizer vor Reisen in die USA ein Visum beantragen müssten. Mit der Einführung des biometrischen Passes entfällt dieses Hindernis. „Die unheilige Allianz zwischen Links und Rechts schürt wieder einmal Ängste mit wenig Realitätsbezug“, findet Reto Crameri, Pressesprecher der JCVP Graubünden.

Die Teilrevision der Kantonsverfassung wurde durch die Mitglieder der Jungen CVP Graubünden sehr kontrovers diskutiert. Der Bund gibt vor, dass ab 1. Januar 2011 die neue schweizerische Straf- und Zivilprozessordnung in Kraft treten wird und verlangt von den Kantonen, dass diese ihr Recht bis dahin anpassen müssen. Die Bündner Regierung und der Grosse Rat haben es sich ganz einfach gemacht und beschlossen, den Artikel 54 Ziffer 3 aus der Kantonsverfassung zu streichen. Dadurch gehen Aufgaben und Einnahmequellen der Kreise verloren und obschon die Befürworter der Teilrevision der Kantonsverfassung behaupten, dass die Kreise nicht abgeschafft würden, ist es faktisch doch eine Aufhebung der Kreise. Zum föderalistischen System der Schweiz gehört es, die Aufgaben so nahe wie möglich am Bürger wahrzunehmen. Die Junge CVP ist zwar der Ansicht, dass es Reformen im Justizbereich braucht, die Aufhebung dieses Verfassungsartikels aber nicht der richtige Ansatz sei. Weil die JCVP vom Grossen Rat und der Regierung etwas mehr erwartet, als die blosse Streichung eines Verfassungsartikels und weil sie wichtige Aufgaben der Kreise aufrecht erhalten will und sich damit für starke Kreise einsetzt, empfiehlt die JCVP die NEIN-Parole zur Teilrevision der Kantonsverfassung.

Die Ethikinitiative der JUSO empfiehlt die Junge CVP klar zur Ablehnung und unterstützt wie bereits früher kommuniziert und begründet den Gegenvorschlag „Modell 1 + 1“ der Regierung.

Dieser Beitrag wurde unter Politik / Wirtschaft abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>