Die Bündner Regierung lehnt die Revision des Bundesgesetzes über die Militärversicherung in der vorliegenden Fassung ab. Gemäss Vernehmlassungsantwort führt die vorgesehene Revision zu Leistungskürzungen und Deckungslücken für die Angehörigen der Armee und zu einer Kürzung des Versicherungsschutzes der beruflich Versicherten.
Wie die Bündner Regierung festhält, können Angehörige der Armee während des Dienstes erheblichen persönlichen Risiken ausgesetzt werden. Dafür ist ihnen ein angemessener Versicherungsschutz zu bieten. Dies gilt auch für alle Personen, die Zivilschutz oder Zivildienst leisten. Zumal eine klare Begründung fehlt, wäre es ein falsches Signal, mit der Revision des Bundesgesetzes die Dienstleistenden schlechter als heute zu stellen.
