Der Kanton Graubünden verstärkt die Integrationsförderung von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommen Personen. Die Bündner Regierung hat das entsprechende Konzept genehmigt und das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden beauftragt, dieses umzusetzen. Zur Integrationsförderung errichtet der Kanton eine Koordinationsstelle beim Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht.
Das neue Konzept liefert die Leitplanken für die Ausrichtung und Zielsetzung der Integrationsförderung für diese Personengruppen. Künftig sollen Integrationsmassnahmen unmittelbar nach der Anerkennung als Flüchtling oder der vorläufigen Aufnahme in die Wege geleitet werden. Nach einer individuellen Standortbestimmung werden Massnahmen im Bereich der Sprachförderung und im Hinblick auf eine Erwerbstätigkeit festgelegt und durchgeführt. Zuständig für die Kontaktaufnahme, die Zuweisung und die Koordination der Integrationsförderung ist die neu geschaffene zentrale Koordinationsstelle. Diese steht unter der Leitung der kantonalen Integrationsdelegierten.
Die Integrationsangebote werden nach dem Grundsatz ”Fördern und Fordern“ ausgerichtet und sollen soweit möglich in den bestehenden Regelstrukturen wie Schule, Berufsbildung und Arbeitsmarkt erfolgen. Wo die Regelangebote den besonderen Bedürfnissen der Zielgruppe nicht genügen, sind spezifische Massnahmen geplant. Finanziert werden sowohl die Koordinationsstelle als auch die Integrationsmassnahmen durch die Integrationspauschale des Bundes.
