pt – Die Geschäftsleitung der FDP Graubünden hat die durch den zuständigen Fachausschuss Bildung und Kultur erarbeitete Vernehmlassung zur Totalrevision des kantonalen Schulgesetzes zu Handen des EKUD verabschiedet.
Die FDP Graubünden erachtet die Totalrevision des Schulgesetzes als notwendig und dringlich. Sie begrüsst einige wichtige Neuerungen des Entwurfs wie z. B. Blockzeiten und Tagesstrukturen, die zur Stärkung des Bildungs-, Wohn- und Wirtschaftsstandorts Graubünden beitragen. Andere nötige Schritte werden jedoch viel zu wenig konsequent vorgeschlagen. Damit das neue Schulgesetz den gesellschaftlichen Anforderungen an die Volksschule von heute und morgen entspricht, muss der Vernehmlassungsentwurf noch tiefgreifend überarbeitet werden, denn der Entwurf ist weder inhaltlich noch formell befriedigend
Auch mit der NFA bleibt die Bildung eine Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden. Deshalb müssen die neuen Strukturen, Aufgaben und Verantwortungen der verschiedenen Akteure wie Amt, Schulinspektorat, Schulträger und Schulleitungen viel klarer definiert werden.
Die FDP ist generell der Meinung, dass der Gesetzesentwurf noch zu wenig auf die Qualität ausgerichtet ist. Bildungszielen und Bildungsstandards sowie die Überprüfung und Steuerung der Zielerreichung sind im Gesetz zu verankern.
Weiter ist die FDP Graubünden überzeugt, dass es von Vorteil ist, das Kindergartengesetz ins Schulgesetz zu integrieren, da der Kindergarten und die Volksschule zu einem Ganzen verschmelzen. Die unbestrittenen Teile von HarmoS, wie koordinierte Lehrpläne und Lehrmittel, sollen im Schulgesetz verankert werden. Die Leistungsmessung – insbesondere im letzten Schuljahr – ist für die weiterführende Ausbildung von grosser Wichtigkeit.
Die FDP lehnt die im Vernehmlassungstext postulierte Vollintegration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in die Regelklassen ab. Zielführend für alle Beteiligten (auch für die Lehrpersonen) ist vielmehr die optimale Kombination von Integration und Separation.
Die Sonderschulmassnahmen, insbesondere die “verstärkten Massnahmen”, sind in der Vorlage nicht klar definiert. Dies ist zwingend notwendig, nachdem der Kanton neu für die “verstärkten Massnahmen” und die Gemeinden für die “übrigen sonderpädagogischen Massnahmen” zuständig sind.
Damit die Qualitäts- und Organisationsziele im ganzen Kanton erreicht werden, sollen Schulleitungen flächendeckend vorgeschrieben werden.
