Die Juso Graubünden hat an ihrer letzten Vollversammlung (VV) die Parolen zu den kommenden Abstimmungen gefasst. Für beide Vorlagen vom 27. September wurde die JA-Parole gefasst.
Die IV – wichtiger Pfeiler des Sozialstaates
Die Leistungen der Invalidenversicherung (IV) sichern behinderten Menschen die Lebengrundlage und ermöglichen ihnen eine berufliche Integration. Diese Aufgaben muss die IV auch in Zukunft wahrnehmen können. Momentan ist die IV mit 13 Milliarden Franken hoch verschuldet. Es braucht folgerichtig dringend Massnahmen. Mit einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 2011 wird verhindert, dass die IV jedes weitere Jahr ein Defizit von 1.4 Milliarden einfährt. Dies gewährleistet auch in Zukunft eine IV, die ihre Aufgaben wahrnimmt.
Es ist aber klarzustellen: Bei der befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer handelt es sich um einen Kompromiss, welcher von der Juso Graubünden mitgetragen wird. Die Mehrwertsteuer zu erhöhen ist keine sozialdemokratische Forderung. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ist grundsätzlich nicht sozial! Die krasse Verschuldung der IV und die rechtspopulistische Kampagne der SVP unter dem Stichwort „Scheininvaliden“ zwingen zu diesem Kompromiss. Dieser politische Kompromiss Verhindert aber nicht nur eine weitere Verschuldung der IV. Er sichert auch unsere AHV-Renten. Die Vorlage verlangt auch eine Trennung des AHV und IV Fonds. Somit wird eine Aushöhlung der AHV durch die IV verhindert.
Allgemeine Volksinitiative
Seit dem Jahr 2003 ist in der Verfassung die Möglichkeit der Allgemeinen Volksinitiative verankert. Dieses Instrument der Demokratie ist in der Praxis nicht anzuwenden. Bund und Parlament wollen deswegen die Allgemeine Volksinitiative aus der Verfassung streichen. Dies ist aus Sicht der Juso richtig.
Lebendige Demokratie braucht starke Volksrechte! Die Allgemeine Volksinitiative wird dieser Forderung nicht gerecht. Die Sozialdemokratie setzte und setzt sich stets für ein Initiativrecht auf Verfassungs- und Gesetzesebene ein. Die Allgemeine Volksinitiative hat sich aber in der Vergangenheit als eine Alibiübung der Bürgerlichen entlarvt. Sie sieht lediglich vor, dass das Volk dem Parlament Anregungen unterbreiten könnte. Dennoch sind für diese Anregungen 100‘000 Unterschriften zu sammeln. Aufwand und Ertrag stehen also in keinem Verhältnis. Mit der Abschaffung der Allgemeinen Volksinitiative werden unsere Volksrechte in keinster Art und Weise beschnitten.

Die IV und die AHV sind zwei sozialen Versicherungen, die wir retten müssen. Ein moderner Staat, wie die Schweiz, darf die schwöchen Personnen nicht ausschliessen!
Für die ganze Bevölkerung ist diese Vorlage wichtig: wenn wir die AHV retten wollen, müssen wir JA sagen!