Der Regionalverband Pro Prättigau hat am 19. August 2009 nach Gesprächen mit Herrn Arne Hegland den Entscheid gefällt, das Arbeitsverhältnis mit ihm als Geschäftsführer unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist aufzulösen.
Zwischen dem Regionalverband Pro Prättigau und Herrn Arne Hegland bestanden unüberbrückbare Differenzen bezüglich den Anforderungen, denen der Geschäftsführer des Regionalverbandes Pro Prättigau zu genügen hat. Eine Weiterbeschäftigung war deshalb nicht mehr möglich.
Herr Arne Hegland hat die Kündigung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden angefochten.
