Der Kanton Graubünden regelt die Ausgabe der Jagd- und Fischereipatente neu. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Teilrevision der Jagd- und Fischereiverordnungen genehmigt und auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.
Neu wird das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht ab nächstem Jahr keine Jagd- und Fischereipatente mehr abgeben. Stattdessen soll das Amt für Jagd und Fischerei die Organisation der Patentausgabe künftig bedarfsgerecht und kundenfreundlich regeln. Dabei steht dem Amt auch die Möglichkeit offen, die Patentausgabe den wandelnden Bedürfnissen der Kundschaft anzupassen. So wird in der Teilrevision bewusst eine offene Formulierung gewählt. Darin heisst es, dass die Jagd- und Fischereipatente bei den vom Amt bezeichneten Stellen gelöst werden können. Diese Stellen werden jeweils im Kantonsamtsblatt publiziert.
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