Verschärfte Kindersitzpflicht ab 1. April 2010

Kindersitz

Die ersten beiden Ziffern auf dem Prüflabel des Kindersitzes sind zu beachten. Fängt die Nummer mit 01 oder 02 an, darf der Kindersitz ab April 2010 nicht mehr verwendet werden.

Die Kantonspolizei Graubünden informiert über die verschärfte Kindersitzpflicht ab 1. April 2010 in Privatautos

kapo – Ab 1. April 2010 müssen Kinder unter zwölf Jahren im Auto mit entsprechenden Rückhaltesystemen wie zum Beispiel Kindersitzen oder Sitzerhöhungen gesichert werden. Davon ausgenommen ist der mittlere Rücksitz, wenn dieser nur mit Beckengurten ausgerüstet ist.

Gewiss ist, dass ein nicht korrekt angegurtetes Kind bei jedem Unfall schwere Schäden davontragen kann. So ist das Risiko, tödliche oder schwere Verletzungen zu erleiden, für ungesicherte Kinder siebenmal höher. Bei Unfällen werden sie durch das Fahrzeug geschleudert und prallen mit einem Vielfachen ihres Gewichtes an Sitz, Schalthebel, Armaturenbrett oder Scheibe. Der Bundesrat hat neue Massnahmen zur Förderung der Verkehrssicherheit beschlossen. Ab dem 1. April 2010 müssen Kinder unter 12 Jahren im Privatauto auf einer speziellen Rückhaltevorrichtung Platz nehmen. 

Bislang lag die Altersgrenze für die Kindersitzpflicht bei sieben, neu bei zwölf Jahren. Je nach Gewicht des Kindes ist dafür ein spezielles Sitzpolster, ein Kindersitz oder eine Babyschale nötig. Auf Plätzen, welche lediglich mit einem Beckengurt ausgerüstet sind, müssen Kinder ab sieben Jahren nur mit diesem und nicht mit einer speziellen Kinderrückhaltevorrichtung gesichert werden. Von der Regelung ausgenommen sind Kinder, die bereits grösser als 1.50 Meter sind. Ältere oder grössere Kinder und erwachsene Personen müssen sich mit den normalen Gurten sichern.

Wer ein Kind nicht korrekt im Privatauto sichert, wird wegen “Mitführen eines nicht gesicherten Kindes unter 12 Jahren” mit einer Ordnungsbusse von 60 Franken bestraft”. Die Rückhaltevorrichtungen müssen mindestens die Sicherheitsstandards des entsprechenden UNO-Abkommens in der Version 03 oder höher erfüllen (Economic Commission for Europe; UNECE, Nr. 44). Die Eltern können dies auf der jeweiligen Etikette anhand der Kennzeichnung 03 (oder höher) überprüfen.

Rückhaltevorrichtungen der Version 01 oder 02 dürfen somit ab 1. April 2010 nicht mehr verwendet werden.

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