Die Regierung senkt per 1. Januar 2011 erstmals die rabattwürdigen CO2-Grenzwerte für emissionsarme Motorfahrzeuge von 160 g/km auf 140 g/km bzw. von 140 g/km auf 120 g/km.
Begründet werden die Reduktionen mit dem erzielten technischen Fortschritt sowie mit den gestiegenen Anstrengungen der Automobilbauer zur Entwicklung und Herstellung emissionsärmerer Fahrzeuge.
Gemäss der aktuellen Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr wird die Verkehrssteuer um 60 Prozent für leichte Motorfahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoss von 160 g/km sowie um 80 Prozent für leichte Motorfahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoss von 140 g/km ermässigt. Diese Grenzwerte hat nun die Regierung gesenkt. Die Werte können alle zwei Jahre angepasst werden. Grundlage dafür ist der jeweilig erzielte Fortschritt im Emissionsverhalten leichter Personenwagen.
