Den Weinproduzenten im Kanton Graubünden wird neu ermöglicht, ihre Weine mit verschiedenen, weinspezifischen Begriffen in den Verkehr zu bringen. Die Bündner Regierung hat die Weinverordnung angepasst und auf den 1. Juni 2009 in Kraft gesetzt.
Mit der Teilrevision werden die Begriffe festgelegt, welche für Weine aus dem Kanton Graubünden zu verwenden sind. Dazu gehören die Begriffe “Auslese“, “Spätlese”, “Beerenauslese” und “Schloss”. Die Bestimmungen in der Verordnung regeln die detaillierten Voraussetzungen, unter welchem Begriff die verschiedenen Weine verkauft werden dürfen. Die Begriffe sind von der Fachstelle Weinbau des Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrums Plantahof zusammen mit dem Vorstand des Branchenverbands und dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit geprüft worden.
